Wenn  nichts anderes vereinbart wurde, sind die Waren bei Empfang grundsätzlich bar zu zahlen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen zu rügen.

Wegen  Mängeln leisten wir keinen Schadenersatz, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungshilfen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollstädigen Bezahlung unser Eigentum. Wird sie weiterverkauft oder weiterverarbeitet, so tritt der Käufer schon jetzt seine hierdurch entstandenen Forderungen und Rechte bis zur Höhe der noch offenstehenden Beträge an uns ab.

Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende Nachfrist gesetzt hat.

Holz ist ein Naturwerkstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten.Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen.

Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts, sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt die Langfassung der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie sind in den Verkaufsräumen ausgehängt und können bei Bedarf per E-Mail bei uns angefordert werden.